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Bekanntmachungen PDF Print

 Schleusenzeiten für die Sportboot- und Freizeitschifffahrt

Durch Sanierungsarbeiten bleibt die Nesserlander Schleuse bis auf weiteres gesperrt. 
Bitte bachten Sie:  Hafenbehördliche Bekanntmachung 20/06

Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 20/06 

Sperrung der Nesserlander Schleuse

Aufgrund von Sanierungsarbeiten ist die Nesserlander Schleuse bis Ende 2012 für
jeglichen Schiffsverkehr gesperrt.

Für die Schifffahrt ist die Große Seeschleuse durchgehend dienstbereit.

Um längere Wartezeiten möglichst zu vermeiden, wird um frühzeitige Schleusenanmeldungen
über den UKW-Kanal 13 gebeten.

Schifffahrt und Hafenwirtschaft werden gebeten, sich auf die Verkehrseinschränkungen einzustellen.

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Niederlassung Emden 

Aushang bis auf Widerruf

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Festlegung des Hafenbereiches Emden

Gemäß § 18 Abs. 2 des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes vom 08. Dezember
2005 (Nds. GVBl. S. 377) in Verbindung mit § 2 Ziffer 1 der Niedersächsischen Hafenordnung
vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 62) wurden die Grenzen des Hafenbereiches für den Hafen
Emden festgelegt.
Der Text der Allgemeinverfügung wurde im Nds. Ministerialblatt Nr. 29/2007 veröffentlicht. Er
kann auch in der Hafenverkehrszentrale Emden, Matrosengang eingesehen werden und ist
unter dem Link ttp://www.mw.niedersachsen.de/master/C345845_N7470_L20_D0_1712.html
oder bei www.emden-ports.de unter Downloads abrufbar.
 
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Häfen- und Schifffahrtsverwaltung
Ref. 45 – Dienstsitz Emden

Im Auftrage
Frank Herbig

Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 08/10

Verhaltensregeln für Sportboote in und vor der Großen Seeschleuse Emden 

1.  Sportboote haben sich frühzeitig auf Kanal 13, bzw. Tel.: 04921/897265 anzumelden, um eine
     Schleusenzeit zugewiesen zu bekommen. Mit der Anmeldung besteht Pflicht zur Hörbereitschaft 
     auf UKW Kanal 13.

2.  Grundsätzlich werden Sportboote zusammen mit der Berufsschifffahrt geschleust. Lageabhängig 
     (Schifffahrt, Wasserstand, Witterung) wird versucht, Sportbootsammelschleusungen um 08:00 Uhr, 
     17:30 Uhr und bei Hochwasser durchzuführen.

3.  Sportboote dürfen den Ansteuerungsbereich der Großen Seeschleuse nur zum Ein- und Auslaufen
     befahren. Die Berufsschifffahrt hat jederzeit Vorfahrt, jegliche Behinderung der Berufsschifffahrt
     ist verboten.

4.  Warteplätze: seeseitig ist der Warteponton im Außenhafen (während der Saison: Ostseite zwischen
     Brücke 1 und Brücke 2) zu nutzen, binnenseitig haben Sportboote sich im Flachwasserbereich an der
     Westseite „gut Klar“ von der Berufsschifffahrt aufzuhalten.

5.  Reihenfolge während einer Schleusung - nach Weisung Schleusenaufsicht:
     Einlaufen:   1. Berufsschifffahrt,          2. Sportbootschifffahrt
     Auslaufen:  1. Sportbootschifffahrt,    2. Berufsschifffahrt

6.  Sportboote sollen die durch Festmachebügel erkennbaren Bereiche nutzen.
     Das Betreten der Schwimmfender in der Großen Seeschleuse ist aus Sicherheitsgründen
     strengstens verboten.

7.  Den Anweisungen der Schleusenaufseher ist Folge zu leisten.
 
Wartezeiten und Behinderungen werden sich für die Schifffahrt nicht vermeiden lassen. Es wird erwartet,
dass sich jeder Verkehrsteilnehmer in diesem Zusammenhang nach guter Seemannschaft, rücksichtsvoll
und höflich verhält. Dispute sind nicht über UKW-Funk auszutragen. 

Die Sport- und Berufsschifffahrt wird gebeten, sich auf Verkehrseinschränkungen einzustellen.

Hafenbehörde Emden 

Aushang bis auf Widerruf

Bekanntmachung zum Herunterladen (PDF 16 KB)

Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 09/10

Betriebszeiten für die Borssumer Schleuse 

Ab Montag den 26. April 2010 bis einschließlich Sonntag den 24. Oktober 2010
ist die Borssumer Schleuse täglich

                       von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.


besetzt.

Hafenbehörde Emden
 
Aushang bis zum 25. Oktober 2010

Bekanntmachung zum Herunterladen ( PDF 15 KB )

Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 14/10


Bauarbeiten im Bereich Nesserlander Schleuse

Aufgrund umfangreicher Bauarbeiten mit großen und schweren Geräten ist im Bereich der 
Nesserlander Schleuse mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu rechnen. 

Personen werden gebeten, sich land- wie wasserseitig mit der notwendigen Vorsicht und 
Umsicht zu verhalten. 

Ab sofort sind folgende Wasserflächen für an der Baumaßnahme unbeteiligte Fahrzeuge gesperrt:

Binnenhafen
südlich einer Linie in 25 m Abstand vor dem Binnenhaupt quer über den Binnenhafen

Außenhafen
nördlich einer Linie in 25 m Abstand vor dem Hafenpumpwerk quer über den Außenhafen

Fahrzeuge, die vorstehende Wasserflächen befahren möchten und nicht der Baumaßnahme zuzuordnen
sind, bedürfen einer Erlaubnis durch die Hafenbehörde.

Hafenbehörde Emden
 
Aushang bis auf weiteres

Bekanntmachung zum Herunterladen ( PDF 21 KB )


Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 15/10

 Behinderung beim Schleusen durch die Große Seeschleuse

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an den Umläufen der Großen Seeschleuse wird sich 
ab Montag, den 23. August 2010 bis voraussichtlich Montag, den 11. Oktober 2010 
die Zeit für den Wasserausgleich verlängern.

Hierdurch kommt es zu Verzögerungen bei den Schleusenvorgängen.

Schifffahrt und Hafenwirtschaft werden gebeten, sich auf die Verkehrsbehinderungen einzustellen.

Hafenbehörde Emden
 
Aushang bis zum 12. Oktober 2010

Bekanntmachung zum Herunterladen ( PDF 17 KB )

Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Nr. 16/10

Kontrollmessung im Binnenhafen


Am 09.September 2010 wird es in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr aufgrund von 
Sondierarbeiten zu Behinderungen im Bereich der Dükerleitung vom 3. Hafeneinschnitt 
über die Teufelsinsel bis zum Terminal I kommen. 

Das eingesetzte Arbeitsfahrzeug führt die vorgeschriebenen Sichtzeichen und ist auf
dem UKW-Kanal 13 rufbereit.

Bei extremen Wetterverhältnissen muss mit einer Terminverschiebung gerechnet
werden.

Schifffahrt und Hafenwirtschaft werden gebeten, sich auf die Verkehrsbehinderung
einzustellen

Hafenbehörde Emden
 
Aushang bis zum 10. September 2010

Bekanntmachung zum Herunterladen ( PDF 17 KB )